Hausordnung und Beiträge

Anbei finden Sie die Hausordnung unseres Hauses für Kinder St. Agnes, sowie die Anlage 1

In der Anlage 1 befinden sich: 

  • alle aktuellen Beiträge gemäß der Münchner Kitaförderung seit 01.09.2024
  • Informationen zu Ermäßigungstatbeständen und Geschwisterermäßigung im Hort
  • die Informationen zu den Gebühren für das Mittagessen

Kindergarten

Kind auf einem Platz für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung:
(nur Kinder die aufgrund der Stichtagsregelung nicht unter den Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG fallen)

3-4 Std.4-5 Std.5-6 Std.6-7 Std.7-8 Std.8-9 Std.Über 9 Std.
38 €48 €58 €69 €79 €90 €100 €

 

Hort

Kind auf einem Platz für Schulkinder:

1-2 Std.2-3 Std.3-4 Std.4-5 Std.5-6 Std.6-7 Std.
99 €107 €113 €125 €139 €153 €

Verpflegungsbeitrag

Monatlich ist zusätzlich zu den Besuchsgebühren (siehe Anlage 1 Hausordnung) der Verpflegungsbeitrag in Höhe von 105 € zu entrichten. Der Betrag fällt 11x jährlich an.