Hausordnung und Beiträge
Anbei finden Sie die Hausordnung unseres Hauses für Kinder St. Agnes, sowie die Anlage 1.
In der Anlage 1 befinden sich:
- alle aktuellen Beiträge gemäß der Münchner Kitaförderung seit 01.09.2024
- Informationen zu Ermäßigungstatbeständen und Geschwisterermäßigung im Hort
- die Informationen zu den Gebühren für das Mittagessen
Kindergarten
Kind auf einem Platz für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung:
(nur Kinder die aufgrund der Stichtagsregelung nicht unter den Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG fallen)
3-4 Std. | 4-5 Std. | 5-6 Std. | 6-7 Std. | 7-8 Std. | 8-9 Std. | Über 9 Std. |
38 € | 48 € | 58 € | 69 € | 79 € | 90 € | 100 € |
Hort
Kind auf einem Platz für Schulkinder:
1-2 Std. | 2-3 Std. | 3-4 Std. | 4-5 Std. | 5-6 Std. | 6-7 Std. |
99 € | 107 € | 113 € | 125 € | 139 € | 153 € |
Verpflegungsbeitrag

Monatlich ist zusätzlich zu den Besuchsgebühren (siehe Anlage 1 Hausordnung) der Verpflegungsbeitrag in Höhe von 105 € zu entrichten. Der Betrag fällt 11x jährlich an.